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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Alpina Sonnen-Appartements Füssen / Allgäu vom 04.02.2021

1.         Mietvertragsabschluss 

Die Buchung der Ferienwohnung ist dann verbindlich, wenn der Vertrag mit einer "Buchungsbestätigung" nach Eingang der vereinbarten Anzahlung bzw. Kaution von uns als Vermieter schriftlich bestätigt wurde. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn - wie in Ziffer 2 formuliert - die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.


 

2.         Zahlung des Vertragspreises 

Die Zahlung des Mietpreises und eventueller Nebenkosten hat gem. der Vereinbarung in der Buchungsbestätigung zu erfolgen. Für den Fall einer kurzfristigen Buchung ist der Reisepreis unverzüglich zu entrichten.


 

3.         Bezug des Mietobjektes (Anreise)

Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme der Ferienwohnung vom Vermieter an den Mieter und endet am Abreisetag mit der Rückgabe der Wohnung vom Mieter an den Vermieter.


 

4.         Schlüssel

Der Mieter legt am Anreisetag dem Vermieter die Buchungsbestätigung vor und bekommt die Schlüssel für das Mietobjekt ausgehändigt.

Bei Verlust eines Schlüssels ist der Vermieter umgehend zu benachrichtigen. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

5.         Abreise

Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10 Uhr (sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde) dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, gereinigten Zustand, gemäß der vereinbarten Abreden und den Festlegungen der Hausordnung zurückzugeben. Türen und Fenster sind stets zu schließen. Sämtliche Schlüssel sowie Königscards sind persönlich auszuhändigen.


 

Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.


 

6.         Personen

Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.


 

7.         Haustiere, Rauchen


 

In unserem Allergiker-freundlichen Ferienhaus sind Tiere nicht gestattet. Auch die Tiere von Besuchern dürfen das Haus nicht betreten. 

Innerhalb der Ferienwohnungen sowie innerhalb der Gebäude ist das Rauchen generell nicht gestattet. 

In den Außenbereichen ist das Rauchen möglich, sofern Dritte durch Müll, Rauch und Gerüche nicht belästigt werden. 

Bei Trockenheit ist das Rauchen sowie offenes Feuer aufgrund von Brandgefahr verboten. 


 

8.         Instandhaltung der Ferienwohnungen

Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.


 

9.        Königscard

 

Die Königscard ist ein kostenfreies Zusatzangebot für touristische Aufenthalte ab einer Aufenthaltsdauer von 3 Nächten. Die Königscard ist nur in Verbindung mit einem Aufenthalt beim Vermieter nutzbar. Alle Freizeitangebote der Königscard obliegen der KÖNIGSCARD Gästekarten GmbH, Hauptstraße 8 in 87663 Lengenwang. Auf die Leistungen dieser Zusatzangebote hat der Vermieter keinen Einfluss. Etwaige Leistungsbeeinträchtigungen oder Leistungsausfälle bei der Nutzung der Königscard berechtigen nicht auf Anspruch von Ersatz oder Preisminderung des Übernachtungspreises. Die Nutzung des Angebots der Königscard erfolgt stets auf eigene Gefahr. 

 

Bei Abreise sind die Königscards wieder an den Vermieter zurück zu geben.

 

10. Pflichten des Vermieters


 

Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Ferienwohnung nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises. Die kostenfreie Zusatzangebote der Königscard sind von dieser Pflicht ausgeschlossen. 


 

Der Vermieter haftet nicht für Beeinträchtigungen bzw. Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen, insbesondere für die Angebote der Königscard, dem Telekommunikationsanbieter (WLAN), der Schifffahrt, dem Badestrand oder etwaigen Bauarbeiten (einschl. Straßenarbeiten) in der Umgebung.


 

11.       Rückabwicklung des Vertrages


 

Für den Fall des Rücktrittes gelten die in der Buchungsbestätigung genannten Stornierungsbedingungen. Für den Fall von Erkrankungen empfehlen wir eine Reiserücktrittsversicherung. 

Maßgebend für eine Stornierung ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail, die vom Vermieter rückbestätigt werden muss). Für den Fall des Rücktritts wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00, zuzüglich eventuell angefallener Inseratskosten, fällig.

Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins.

Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung erstellen.


 

12.       Nutzungsregeln


 

Die in den Ferienwohnungen ausgelegten Hausordnungen für die jeweiligen Ferienhäuser und die Grundstücke sind Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Für die Nutzung des DSL-Internetzugangs über WLAN sind zusätzlich die  „WLAN - Nutzungsregeln“ in der Gästemappe Ihrer Ferienwohnung zu berücksichtigen. Gerne übersenden wir Ihnen diese auch vorab per E-Mail. 


 

13.       Gerichtsstand


 

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Augsburg.

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